Zahlungsunwillig
Posted on Mittwoch, Februar 9, 2011 in Geschäftsalltag
Es ist immer wieder erstaunlich mit was für Begründungen sich manche Leute aus einer Zahlungsverpflichtung lossagen möchten. So wieder mal geschehen mit einer meiner beliebten Ltd. & Co. KG.
“unsere Niederlassung xxxxx Musterstadt ist mit Wirkung zum 1.1.11 aufgelöst. Ihrer Rechnung Rxxxxx wird widersprochen.
Ein Lastschriftauftrag von unserem Konto xxxxxxx bei VR-B X-Stadt wird widerrufen. Eventuell eingezogene Beträge für das Jahr 2011 werden rückgebucht.”
Ja ne, liebe Freunde, so nun ja wirklich nicht.
Genau, also wenn schon dann bitte konsequent und auch die Jahre seit Geschäftsgründung zurück buchen. Sonst haben alle anderen zu wenig zu tun.
gehts noch dreister?
Hüte dich immer vor Geschäften mit Ltd. & Co. KG.!
und besorg deinem Unternehmen eine Rechtsabteilung …waren so zwei wesentliche Gedanken von mir beim lesen der Zahlungsunwilligkeits-blogs…